Dass die gesetzliche Rente in Zukunft kaum noch zum Leben reichen wird, ist mittlerweile auch bei der jungen Generation angekommen. Laut einer GfK-Umfrage befürchten 65 Prozent der 18- bis 32-Jährigen, im Alter arm zu sein. 57 Prozent sorgen bereits jetzt privat vor. Und zwei Drittel gaben an, dass die Rentenpolitik darüber mitbestimmen wird, bei welcher Partei sie bei den Bundestagswahlen im Herbst ihr Kreuz machen.
Schon heute kommen viele Rentner kaum über die Runden; in Zukunft dürfte die Lage sich zuspitzen, da die Rentenhöhe sinkt, während der zu versteuernde Rentenanteil von heute 81 Prozent bis 2040 auf 100 Prozent steigen wird. Außerdem werden auf die Bruttorente noch Krankenversicherungsbeiträge fällig. Private Vorsorge ist daher auch für Erwerbstätige zu empfehlen, die eine auf den ersten Blick auskömmliche gesetzliche Rente erwarten. Wie viel unterm Strich zum Leben bleiben wird, errechnet gern der Vorsorgeberater Ihres Vertrauens – der überdies verschiedenartige Lösungen im Gepäck hat.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass von Elektroautos eine gegenüber Verbrennern deutlich erhöhte Brandgefahr ausgehe. Vereinzelt verbieten Kommunen deshalb den Elektromobilisten die Einfahrt in Tiefgaragen und Parkhäuser. Der Versichererverband GDV betont jedoch, dass es nach seinen Erkenntnissen keinen Grund für solche Maßnahmen gebe: „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, erklärt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV.
Parkverbote für die batteriebetriebenen Autos seien daher ungerechtfertigt. Entscheidend für die Brandsicherheit einer Tiefgarage sei die Qualität des Brandschutzes, nicht die Antriebsart der dort untergestellten Fahrzeuge. Diese bärgen zwar prinzipiell ein geringes Risiko, sich bei bestimmten Defekten selbst zu entzünden. Die Gefahr bestehe aber unabhängig davon ob, es sich um Stromer oder Verbrenner handelt. Letztere hätten wegen ihres gut entflammbaren Treibstoffs sogar eine höhere Brandlast.
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Im Januar wurde in Deutschland eine Preissteigerung von rund 1 Prozent gegenüber dem Dezember verzeichnet, im Februar sogar von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Das könnte den Startschuss für eine dauerhaft höhere Inflation markieren, die von vielen Volkswirtschaftlern erwartet wird. In den letzten Jahren blieb die allgemeine Teuerungsrate deutlich unter der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angepeilten Marke von 2 Prozent.
Das könnte sich nun ändern, wenngleich allgemein nicht mit besorgniserregenden Preissteigerungen gerechnet wird. Ohnehin müsste die EZB mit höheren Zinsen gegensteuern, wenn die Inflationsrate längere Zeit und/oder signifikant über das 2-Prozent-Ziel hinausschießen würde.
Der jüngste Anstieg der Inflation geht zum Teil auf Sondereffekte zurück. So endete die temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent zum Jahresende und sorgte für einen Preissprung im Januar. Zudem erlebten die Heizölpreise zum Jahresanfang zweistellige Wachstumsraten.
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Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
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Im Zuge der Zinsflaute richten immer mehr Privatanleger ihr Augenmerk auf Sachwerte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Rohstoffe, Edelmetalle etc. Dabei taucht unweigerlich ein Kürzel regelmäßig auf: AIF. Es steht für alternative Investmentfonds, was landläufig gern mit „geschlossene Fonds“ übersetzt wird. Zutreffend ist diese Wahrnehmung insofern, als grundsätzlich alle geschlossenen Fonds laut Kapitalanlagegesetzbuch AIFs sind. Falsch ist sie aber, da es auch offene AIFs gibt, meist Immobilienfonds, Hedgefonds oder Spezialfonds.
Definiert werden AIFs ex negativo: Alle Fonds, die keinen „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) im Sinne der EU-Richtlinie zur Anlage in Wertpapieren darstellen, sind AIFs. Entsprechend breit gefächert ist die AIF-Landschaft. Die verbindende Klammer besteht in aller Regel darin, dass die Vehikel die Mittel mehrerer Anleger zur Realisierung von Großprojekten einsammeln und einsetzen. AIFs finanzieren also immer Sachwerte – sind aber nicht die einzigen Fonds, die Sachwerte finanzieren. Denn auch Aktienfonds erwerben und verwalten Sachwerte.
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Elektroautos werden allmählich zum Massenprodukt. Was viele Käufer jedoch nicht wissen: Werden die Akkus an normalen Steckdosen in der heimischen Garage aufgeladen, besteht (unter anderem) erhöhte Brandgefahr. Denn nicht alle gängigen Schutzkontaktsteckdosen und zugehörigen Installationen sind der Dauerbelastung gewachsen.
Grundsätzlich sollte die vorhandene Infrastruktur zuerst von einem Elektroinstallateur daraufhin gecheckt werden, ob der Ladestrom und die Beschaffenheit der Anlage den geplanten Belastungen standhalten. Noch besser sind sogenannte Wallboxen, also in der Garage oder am Parkplatz installierte Ladeeinrichtungen, die das Elektroauto nicht nur sicherer, sondern auch schneller wieder fahrbereit machen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 900 Euro, sofern der genutzte Strom aus regenerativen Quellen stammt. Was es beim heimischen E-Auto-Laden zu beachten gilt, haben die deutschen Versicherer in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
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Aus heutiger Sicht schier unglaublich: Noch vor 15 Jahren stand in Berlin fast jede 20. Wohnung leer. Infolge des stattlichen Zuzugs ist die Leerstandsquote mittlerweile auf deutlich unter 1 Prozent gefallen. In anderen deutschen Metropolen zeigt die Kurve ebenfalls nach unten, wenn auch von geringerem Niveau aus, wie eine Studie des Marktforschungsinstituts empirica zeigt.
So wies Frankfurt am Main noch Mitte der Nuller-Jahre über 3 Prozent Leerstand bei Wohnungen aus, heute sind es gerade mal 0,2 Prozent. Den gleichen Tiefstwert vermeldet München, wo die Leerstandsquote allerdings in diesem Jahrhundert ebenso wie in Hamburg (heute: 0,5 Prozent) kaum über die 2-Prozent-Marke gestiegen ist.
Der bundesweite Schnitt liegt bei 2,8 Prozent. Am wenigsten Wohnraumnachfrage gibt es offenbar in Pirmasens (9,3 Prozent Leerstand) und Chemnitz (8,4 Prozent). Als leer stehend gilt eine Wohnung, wenn sie unmittelbar oder, sofern noch Mängel behoben werden müssen, mittelfristig dem Markt zur Verfügung steht, also „marktaktiv“ ist.
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Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten.
Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden.
Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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Zwischen 120 und 150 Millionen Euro Schaden richten durch Frost geplatzte Wasserleitungen in Deutschland alljährlich an, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kürzlich berichtete. Das entspricht rund 5 Prozent der Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung.
Ein Großteil der Frostschäden ließe sich mit einfachen Maßnahmen vermeiden – etwa mithilfe der folgenden fünf Tipps:
Außerhalb des Hauses bzw. seiner beheizten Räume verlaufende Wasserleitungen sollten in den Wintermonaten leer gehalten werden.
Auch in selten genutzten Räumen, etwa im Keller oder im Gästezimmer, sollte durchgehend für eine gewisse Grundwärme gesorgt werden, wenn dort wasserführende Leitungen verlaufen.
Auf den sogenannten Frostschutz der Heizkörperregelung allein sollte man sich nicht verlassen, da er nur den Heizkörper selbst und die Leitungen in seiner unmittelbaren Umgebung schützt.
Frei liegende Wasserleitungen sollten in Wärmedämmmaterial „eingepackt“ werden.
Durch undichte Außentüren und Fenster eindringende Zugluft kann zum Gefrieren der Leitungen beitragen, daher sollten derartige Undichtigkeiten behoben werden.
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