Die wirtschaftlichen Verwerfungen und Turbulenzen des vergangenen Jahres haben zahlreiche Menschen in Existenznöte gestürzt. Insgesamt hat das Barvermögen von Privatpersonen weltweit jedoch nicht darunter gelitten. Es legte auch im Krisenjahr 2020 ordentlich zu – und zwar so kräftig wie seit 20 Jahren nicht mehr, nämlich um 8,3 Prozent. Erstmals wurde damit die Marke von 250 Billionen US-Dollar geknackt, wie die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) auf der Basis der Geschäftszahlen von Banken und Vermögensverwaltern errechnet hat. Packt man noch Sachwerte wie Immobilien, Gold, Kunst oder Autos obendrauf und zieht die Verbindlichkeiten ab, besitzt die Menschheit privat ein Nettovermögen von 431 Billionen Dollar (354 Billionen Euro).
Die meisten Superreichen (Vermögen ab 100 Millionen Dollar ohne Sachwerte) leben in den USA, nämlich 20.600, gefolgt von China mit 7.800. Deutschland liegt mit 2.900 Superreichen auf Rang drei vor Frankreich (2.500) und Großbritannien (2.100). 88 Prozent dieser „Ultra-Millionäre“ sind Männer.
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Im Rückblick wirkt es fast prophetisch, was der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, am 8. Juli verlauten ließ: „Es hat sich erneut gezeigt, welch große Schäden Hagel und Starkregen innerhalb kürzester Zeit anrichten können.“ Damit bezog er sich auf die Unwetter, die im Juni im Südwesten Deutschlands Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht haben – seit 2002 hatte es nur einmal eine kostspieligere Sturmserie gegeben. Erfasst sind allerdings nur versicherte Fälle, die tatsächlichen Schäden lagen deutlich höher. Asmussen warnte – im Einklang mit dem Gros der Klimaforscher – vor zunehmender Häufigkeit und Intensität solcher Extremwetterereignisse.
Nur eine Woche später bestätigten sich diese Befürchtungen auf schlimmste Weise, als Tief „Bernd“ mit Dauerregen und Überschwemmungen in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine Katastrophe sorgte, deren Ausmaß auch Pessimisten kaum für möglich gehalten hatten. Mehr als 170 Todesopfer sind nach jetzigem Stand zu beklagen.
Wie hoch der Sachschaden ausfallen wird, lässt sich noch nicht beziffern. Klar ist aber: Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer ist auf staatliche Hilfen angewiesen, da sie nicht gegen Elementargefahren wie Starkregen und Hochwasser versichert sind. Diese Risiken sind von der Standard-Deckung einer Wohngebäudeversicherung nicht umfasst, sondern bedürfen einer erweiterten Naturgefahrenversicherung. Diskutiert wird nun, nicht zum ersten Mal, ob der Gesetzgeber eine solche Absicherung vorschreiben sollte.
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Hundebesitzer müssen stets auf Überraschungen gefasst sein. Etwa dass dem Vierbeiner etwas schwer im Magen liegt und er es kurzerhand erbricht. Zum Streitanlass kann das werden, wenn der Hund sich gerade auf einem hochpreisigen und empfindlichen Teppich aufhält. So geschah es einem Hundehalter bei Freunden.
Seine Haftpflichtversicherung weigerte sich indes, die teure Reinigung zu übernehmen. Begründung: Versichert sei laut Bedingungen nur „willkürliches“ Verhalten des Tieres, nicht „natürliches“; das Malheur falle in letztere Kategorie. Der Versicherungsombudsmann, den der Versicherte einschaltete, verpflichtete den Versicherer jedoch zur Zahlung – denn nach gültiger Rechtsprechung darf nicht mehr zwischen „willkürlichem“ und „natürlichem“ Verhalten unterschieden werden.
Auf der sicheren Seite sind Frauchen und Herrchen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Sie leistet beispielsweise auch, wenn das Tier auf die Straße läuft und einen kostspieligen Verkehrsunfall verursacht oder mit einem Biss einen Handwerker für Wochen arbeitsunfähig macht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine solche Versicherung daher vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern gilt dies für bestimmte Hunderassen.
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In Deutschland funktioniert das Gemeinwesen – im internationalen Vergleich – nicht zuletzt deshalb gut, weil sich Millionen von Ehrenamtlichen in den Dienst der Gesellschaft stellen. In Sportvereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in Suppenküchen und bei Tafeln, als Rettungsschwimmerinnen, Bergwächter und, und, und. Die Einsatzmöglichkeiten sind so vielfältig wie die Menschen, die sich einbringen.
Viele Hilfswillige stehen jedoch vor einem Problem: Wie findet man eine sinnvolle Tätigkeit in Wohnortnähe, wenn man sich ehrenamtlich engagieren möchte? Der Münchener Maklerpool Fonds Finanz und die Versicherungsgruppe die Bayerische bieten darauf nun mit ihrer gemeinsamen Tochter Lets GmbH eine komfortable Antwort: „letsact“, eine App, die Hilfswillige mit geeigneten ortsnahen Organisationen wie Vereinen, Sozialverbänden oder Projektgruppen in Verbindung bringt. Auch Arbeitgeber, die über ein Teamevent mit ehrenamtlichem Charakter nachdenken, finden damit passende Angebote. So lassen sich Teambuilding und der Einsatz für einen guten Zweck trefflich verbinden.
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Alle Jahre wieder: In Deutschland wird erneut über das Renteneintrittsalter debattiert. Während der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums kürzlich eine zaghafte Anhebung auf 68 Jahre befürwortete, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), das Arbeitsleben bis zum 70. Geburtstag auszudehnen. Nur so bleibe die Umlagerente finanzierbar.
Die steht bekanntermaßen vor dem Problem, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Ruheständler immer länger finanzieren müssen. Wenn die Rentenbeiträge nicht mittelfristig explodieren sollen, muss entweder das Rentenniveau stark sinken – oder die Menschen müssen länger arbeiten. Unabhängig davon, ob Reformvorschläge wie der Einbezug von Beamten und Selbstständigen umgesetzt werden. Im Gespräch ist auch der Vorschlag, das Renteneintrittsalter automatisch im Gleichschritt mit der statistischen Lebenserwartung anzuheben.
Außer Frage steht, dass die gesetzliche Rente zukünftig bei immer weniger Ruheständlern für einen auskömmlichen Lebensstandard reichen wird. Private Vorsorge ist daher für die meisten Bundesbürger unverzichtbar.
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Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.
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Die anhaltende Corona-Pandemie und einige kostspielige Gesetzesänderungen stellen die gesetzlichen Krankenversicherer vor gravierende Finanzprobleme: Ein Minus von 19 Milliarden Euro droht ihnen bis zum nächsten Jahr. „Die Lage ist tatsächlich dramatisch“, räumte der Chef der Techniker Krankenkasse Jens Baas kürzlich im „Handelsblatt“ ein. Der Verwaltungsratsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Uwe Klemens warnt, dass das Defizit durchaus höher ausfallen könnte: „Bereits heute ist absehbar, dass sich die Schere zwischen den sich pandemiebedingt ungewiss entwickelnden Einnahmen und den dynamisch steigenden Ausgaben weiter öffnet.“
Wenn diese Finanzierungslücke von den Mitgliedern geschlossen werden soll, müsste der Beitragssatz auf einen Schlag um 1,3 Prozentpunkte zulegen. Ein solcher, nie dagewesener Beitragssprung wäre politisch kaum zu vermitteln. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung noch keine Hilfsmaßnahmen wie im vergangenen Jahr angekündigt, um die Beitragszahler zu entlasten. Auch im Bundeshaushalt 2022 finden sich keine Stützungsmaßnahmen für die darbenden Krankenkassen. Selbst wenn noch welche beschlossen werden, müssen sich die gesetzlich Versicherten auf steigende Prämien einstellen.
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen wertet seit einem Vierteljahrhundert alljährlich die Tariflandschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus. Im Fokus stehen dabei Bedingungen (40 Prozent der Gesamtnote), Kompetenz (30), Beitragsstabilität (20) und Antragsfragen (10). In diesem Jahr standen ganze 566 Tarife bzw. Tarifkombinationen auf dem Prüfstand.
Wie zuletzt regelmäßig zeigt sich auch diesmal, dass die vermehrte Transparenz auf dem Markt für kontinuierliche Optimierung sorgt. So wurden 406 analysierte Tarife/Tarifkombinationen mit der Höchstbewertung von fünf Sternen ausgezeichnet, das entspricht 71 Prozent.
Zudem wurden die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit registriert: Der Anteil psychischer Leiden, seit Jahren der Hauptauslöser, ist erneut gestiegen und liegt nun bei rund 32 Prozent, gefolgt von Skelett- (20) und Krebserkrankungen (18). Daraus folgt, dass es schon lange nicht mehr vor allem die körperlich strapaziösen Berufe sind, deren Ausübung bis zum Rentenalter schwerfällt. Obwohl mehr als einer von fünf Erwerbtätigen berufsunfähig wird, halten die meisten Bundesbürger das Risiko für sich selbst für vernachlässigbar. Verbraucherschützer betonen indes einmütig: Eine private BU-Versicherung benötigt praktisch jeder und jede Berufstätige, denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
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Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.
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