Obwohl die Niedrigzinsen die klassischen sicherheitsorientierten Investments wie Renten unattraktiv machen, ist die Zahl der deutschen Aktienbesitzer zuletzt gesunken. 8,98 Millionen hielten 2016 Aktien oder Aktienfondsanteile, wie das Deutsche Aktieninstitut (DAI) errechnet hat. 2014 waren es noch 30.000 mehr. Im Jahr 2001 gab es sogar mal fast 13 Millionen Aktionäre – dafür hatte unter anderem der „Manfred-Krug-Effekt“ gesorgt, der die Telekom-Aktie zur „Volksaktie“ machen sollte.
Damit verzichten die Deutschen im Vergleich zu anderen westlichen Nationen auf einen Gutteil Rendite. Über alle Anlageklassen hinweg generieren sie nach Abzug der Inflation gerade mal 2,3 Prozent p. a. Die Finnen dagegen, die prozentual rund dreimal so viele Aktionäre zählen wie die Deutschen, kommen auf 6,9 Prozent. Einen Lichtblick erkennt das DAI immerhin: In der jüngsten Altersgruppe (14 bis 39 Jahre), die vom gesetzlichen Rentensystem nicht viel zu erwarten hat, stieg die Zahl der Aktionäre – von 1,696 auf 1,952 Millionen zwischen 2014 und 2016.
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Das hohe Niveau des hiesigen Angebots an Auslandsreisekrankenversicherungen bestätigen die Produkttester von Finanztest in ihrer April-Ausgabe. 88 weltweit gültige Jahresverträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne Bindung an andere Reiseversicherungen nahmen sich die Analysten vor. Rund die Hälfte der Tarife wendet sich jeweils an Einzelpersonen und an Familien. Im Fokus standen Leistungen für Krankenrücktransporte, Überführung/Bestattung und Kinderbetreuung ebenso wie die Gesundheitsleistungen, die Transparenz der Vertragsklauseln und die Regelung für Schäden durch Kernenergie, Pandemien und Krieg.
Knapp die Hälfte der 88 Tarife erhielt die Höchstnote, während lediglich 5 schlechter als „befriedigend“ eingestuft wurden. Gegenüber vorherigen Tests von 2014 und 2015 hat sich das Ergebnis damit deutlich verbessert, obwohl manche Prüfkriterien verschärft wurden. „Hausaufgaben erfolgreich gemacht“, könnte man zusammenfassen.
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Eine Großstudie hat die Altersvorsorge von 71.600 Selbstständigen in 15 Ländern untersucht. Der Trend geht in Deutschland wie anderswo hin zum Freelancer- und Einzelunternehmertum, denn auf diese Gruppe entfällt der größte Teil des kontinuierlichen Wachstums bei den Selbstständigenzahlen. So haben hierzulande gut drei Viertel der Selbstständigen keine Angestellten.
Obwohl das mittlere Einkommen bei 45.000 Dollar liegt, sieht sich nur jeder fünfte Befragte in Deutschland für den Ruhestand gut gewappnet (weltweit sind es 26 Prozent). Konkrete Vorsorge betreiben lediglich 40 Prozent (weltweit: 34). Für 15 Prozent stellt der Verkauf ihres Unternehmens das Fundament für den Ruhestand dar.
Angesichts dieser Zahlen nimmt es nicht wunder, dass sich jeder dritte Solo-Selbstständige darauf einstellt, frühestens mit 70 oder sogar gar nicht mit dem Arbeiten aufzuhören – Ruhestand wird damit zum Luxus. Auch daher fordern sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Ob diese alte Forderung noch umgesetzt wird, steht in den Sternen. Die Betroffenen tun mithin gut daran, schon frühzeitig private Altersvorsorgelösungen wie Fondspolicen oder Aktiensparpläne in Anspruch zu nehmen.
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Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen:
Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen.
Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein.
Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz.
Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also.
Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab.
In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an.
Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein.
Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein.
Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.
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Mehr als 32 Milliarden Euro wollen die DAX-Konzerne in den nächsten Wochen ihren Aktionären als Dividenden überweisen. Eine hübsche Summe, die in den meisten Fällen auf solide aufgestellte Unternehmen rückschließen lässt. Allerdings nicht immer, wie die aktuelle „Liste des Schreckens“ zeigt, auf der die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die 50 größten Kapitalvernichter zusammenfasst: 30 von ihnen haben in den letzten fünf Jahren noch Dividenden ausgeschüttet.
Ebenso wenig wie Dividendenzahlungen sind bekannte Unternehmensnamen Garanten für eine gute Aktienperformance. So verzeichnet der ehemalige Überflieger SolarWorld AG mit minus 99,5 Prozent den größten Wertverlust über die letzten fünf Jahre. Eine horrende Wertentwicklung von minus 98,6 Prozent mussten vor fünf Jahren eingestiegene Aktionäre des Maschinenbauers Singulus Technologies bis heute verkraften. Mit weniger dramatischen, aber auch wenig erfreulichen Zahlen finden sich Air Berlin (minus 75,8 Prozent) und RWE (minus 56 Prozent) auf der Liste.
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Für Wirbel sorgte die BILD-Zeitung Ende März mit ihrem Leitartikel „Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck?“. Darin hieß es unter anderem, bereits 20 Anbieter säßen in der „Zins-Falle“. Grundlage der Einschätzung war eine Studie der Ratingagentur Assekurata von 2016, worin die finanzielle Situation von 75 Lebensversicherern untersucht wurde. Konkret stützten sich die BILD-Autoren auf eine Kennzahl, in der das Verhältnis von Kapitalerträgen aus Kundengeldern und bestehenden Rechnungszinsanforderungen zum Ausdruck kommt. An den Werten von 0,97 bis 2,49 lasen die Redakteure die Finanzkraft direkt ab.
Assekurata distanzierte sich nun jedoch deutlich von der BILD-Interpretation. Die ausschließlich herangezogene Kennzahl spiegele nur einen Teil der Unternehmens-Finanzkraft wider. Denn zusätzlich stünden den Versicherern erstens noch weitere Kapitalanlageerträge zur Verfügung, zweitens hätten die meisten die Möglichkeit der Quersubventionierung aus anderen Sparten, etwa Risikolebensversicherungen. Fazit: Die alarmistische Aufmachung in der BILD sollte nicht dazu verleiten, die präsentierten Zahlen „als Fundamentalaussage zur Finanzkraft beziehungsweise Bonität einzelner Unternehmen zu missdeuten“.
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Mit sogenannten Bonusprogrammen geben viele Krankenkassen ihren Versicherten Anreize für ein gesundheitsbewussteres Verhalten und umfassendere Vorsorge. Wer entsprechende Maßnahmen ergreift und belegt, wird mit Bar- oder Sachprämien belohnt. Diese wurden von den Finanzämtern allerdings jahrelang von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Das heißt, dass die Kassenpatienten einen Teil der Zuschüsse quasi „hintenrum“ über höhere Steuerzahlungen selbst finanzieren mussten.
Damit ist nun Schluss, nachdem der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Beiträgen und Bonuszahlungen für unrechtmäßig erklärt hat, sofern die Boni nicht zur Grundabsicherung für den Krankheitsfall gehören. Die entsprechenden Zahlungen stellen nämlich keine Beitragsrückerstattung dar. Damit können die Krankenkassenbeiträge also voll absetzt werden, auch wenn die Krankenkasse Kosten für Bonusprogramme erstattet hat. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Ausgaben im Vorhinein aus eigener Tasche finanziert hat und die in Anspruch genommenen Maßnahmen nicht zum regulären Versicherungsumfang gehören.
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Man kann es wohl als „Trump-Effekt“ bezeichnen: Die Börsenindizes wie Dow Jones und DAX legen eine wahre Rallye hin. Der US-Leitindex jagte in den letzten Monaten von einem Rekordhoch zum nächsten und übersprang dabei erstmals die 20.000-Punkte-Marke. Sein deutsches Pendant hat zwar den Höchststand von 12.375 Punkten, erreicht im April 2015, noch nicht geknackt, kratzt aber wieder hartnäckig an der 12.000er-Marke.
Angesichts dieser Bewertungen fragen sich Analysten, wie weit die Hausse noch gehen kann. In den Kursen finden sich nämlich schon einige Hoffnungen eingepreist, die sich erst noch bewahrheiten müssen. Dazu gehört der erwartete, zumindest kurzfristige US-Boom durch die von Donald Trump angekündigten Steuersenkungen und Investitionserhöhungen. Noch immer ist nicht absehbar, welche seiner teils widersprüchlichen Ankündigungen der US-Präsident umsetzt, zumal der Kongress ein Wörtchen mitredet. An der Frankfurter Börse gehen viele Experten von einer Phase der Konsolidierung aus; manche halten aber auch einen weiteren deutlichen Anstieg für möglich. Es zeigt sich, dass die Zeiten unberechenbarer geworden sind, auch für Finanzanleger.
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In der Gesetzespipeline steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Es soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern.
Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen soll es damit nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen.
Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei.
Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt. Voraussichtlich in der ersten Märzhälfte stehen dann Beratungen im Bundestag an.
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