Seit Ende Mai sind die deutschen Versicherer verpflichtet, ihre Solvabilitätsquoten (auch Bedeckungsquoten genannt) nach den Regelungen von Solvency II zu veröffentlichen. In diesem Wert soll sich gewissermaßen die Krisenfestigkeit der Unternehmen widerspiegeln. So sollen Transparenz und Verbrauchervertrauen gesteigert und Versicherervergleiche erleichtert werden.
Von verschiedenen Marktteilnehmern werden jedoch lautstark Zweifel geäußert, ob sich eine komplexe Thematik wie die Stabilität eines Versicherers in einer einzigen Kennzahl zusammenfassen lässt. So spiegelt die Solvenzquote beispielsweise nicht wider, wie volatil die Assets eines Versicherers sind. Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist in Person ihres Exekutivdirektors für die Versicherungsaufsicht Dr. Frank Grund auf die Einschränkungen hin: „Auch wenn sich die Kennzahlen grundsätzlich vergleichen lassen, zur Aufstellung einer Rangliste taugen sie nicht.“ Ein Anbietervergleich besitzt schon deshalb nur eingeschränkte Aussagekraft, weil sich die Quoten je nach Marktentwicklung häufig ändern können, wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert.
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Im Prinzip ist eine Kreditausfallversicherung sinnvoll: Sie springt je nach Tarif im Todesfall des Kreditnehmers ein, bei Arbeitslosigkeit und/oder Krankheit. So ist die Tilgung garantiert und beispielsweise ein finanziertes Eigenheim abgesichert.
Die Umstände aber, unter denen viele dieser Versicherungsverträge zustande kommen, sind zweifelhaft – und die Qualität der Versicherungsbedingungen häufig ebenfalls. In einer Umfrage gaben 43 Prozent der teilnehmenden Kreditnehmer an, ihre Bank habe den Eindruck erweckt, dass der Kredit nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Kreditausfallpolice fließe. Dabei handelt es sich in aller Regel um ein unverbindliches Angebot. Auch manche Händler, die Finanzierungen anbieten, drängen die Kunden zum parallelen Abschluss einer solchen Versicherung. Oftmals reicht es, im Kreditvertrag ein Kästchen anzukreuzen – Bedingungen und Prämien: Nebensache.
Das rächt sich, denn viele dieser aggressiv vertriebenen Tarife sind überteuert und enthalten zahlreiche Ausschlussklauseln. Ein Ehepaar aus Leipzig soll gar für einen 38.400-Euro-Ratenkredit bei seiner Bank eine Kreditausfallversicherungsprämie von 18.500 Euro bezahlt haben. Solche Prämien werden der Kreditsumme im Regelfall hinzuaddiert, so dass auch darauf Zinsen fällig werden. Kreditkunden sollten daher vor Versicherungsabschluss lieber zweimal überlegen und bestenfalls unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.
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Um satte 6 Prozent gingen die Beschwerden beim Versicherungsombudsmann im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr zurück. Während 2015 noch 20.827 Fälle bei Ombudsmann Günter Hirsch landeten, waren es im vergangenen Jahr nur noch 19.579. Nicht erfasst sind dabei Beschwerden hinsichtlich einer privaten Krankenversicherung, da es dafür einen eigenen Ombudsmann gibt.
Die meisten Beschwerden bezogen sich auf die Sparte Rechtsschutz (2.094), gefolgt vom Bereich Lebensversicherungen (1.980). Mit weitem Abstand steht die Gebäudeversicherung (582) auf Rang drei. Auf Kfz-Haftpflicht entfielen 539, auf die Kaskoversicherung 474 Beschwerden.
Am unteren Ende der Skala rangieren Unfallversicherung (375) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die lediglich 212 Beschwerden betrafen – angesichts von über 17 Millionen BU-Verträgen eine Quote, für die man reichlich Nachkommanullen braucht.
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Telematik-Tarife sind bereits seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Sie beziehen das individuelle Fahrverhalten in die Prämienkalkulation ein; wer vorsichtig fährt, erhält einen Beitragsrabatt.
Nun liebäugelt erstmals ein Versicherer mit der Idee, den Versicherungsbeitrag auch vom Punktestand in der Flensburger „Verkehrssünderdatei“ abhängig zu machen. Für die betroffenen Autofahrer würde das bei entsprechenden Verstößen eine doppelte Bestrafung bedeuten: zum einen das oftmals happige Bußgeld, zum anderen eine höhere Prämie für die Kfz-Versicherung. Bei einer Kundenumfrage sprachen sich dem Versicherer zufolge mehr als die Hälfte der Befragten für die Einführung eines solchen Systems aus, nur jeder fünfte lehnte die Idee rundheraus ab.
Wenn es zur Einführung kommt, ist allerdings Ehrlichkeit der Kfz-Halter gefragt. Denn die Versicherer dürfen in Flensburg nicht nachfragen, Datenschutz hat Vorrang.
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Wie viel man für eine Hausratversicherung bezahlt, hängt stark vom Wohnort ab. In manchen Städten wird die deutsche Durchschnittsprämie von 85 Cent pro Quadratmeter weit überschritten, in der Spitze um 61 Cent. Diese Spitze liegt in Köln – obwohl die Domstadt in puncto Einbruchszahlen (489 pro 100.000 Einwohner/Jahr) gar nicht zu den gebeuteltsten Städten gehört. In Dortmund beispielsweise werden 578 Einbrüche pro 100.000 Einwohner jährlich verzeichnet. Aber es gibt eben noch andere Risikofaktoren.
Auf Rang zwei der Städte mit dem teuersten Hausratschutz liegt Frankfurt am Main, wo im Schnitt 1,14 Euro zu berappen sind. Einbrecher langen hier mit 294 Fällen pro 100.000 Einwohner vergleichsweise selten zu. Anders sieht diese Kennzahl mit 514 in Düsseldorf aus, Platz drei des Rankings mit einer Quadratmeterprämie von 1,13 Euro. In Bremen zahlt man 1,11 Euro, in Duisburg 1,07 Euro, in Berlin und Hamburg 1,05 Euro und in Leipzig 1,04 Euro. Dementsprechend liegt der Beitrag in ländlichen Gebieten weit unter dem Bundesschnitt von 85 Cent – ein Hoch aufs Landleben!
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Der Showdown im französischen Präsidentschaftswahlkampf steht kurz bevor. Siegen die Gemäßigten oder gibt es eine kleine oder sogar größere Revolution, mit unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen? Nicht nur, aber auch diese Ungewissheit ließ deutsche Immobilieninvestoren bei ihren Frankreich-Engagements zuletzt zurückhaltender werden. Vor allem aber sorgte die anhaltende wirtschaftliche Stagnation im Nachbarland für einen Rückgang der Investitionen.
Im Verlauf des Jahres 2016 reduzierten die zehn vom Analysehaus Scope befragten großen offenen Immobilienfonds ihren Frankreich-Anteil im Portfolio durchschnittlich von 15,8 auf 13,3 Prozent. In absoluten Zahlen entspricht dieser Rückgang 800 Millionen Euro, die aus Frankreich abgezogen wurden. Und das ist nur ein Ausschnitt des Gesamtmarktes.
Für die verbliebenen Investoren bleibt zu hoffen, dass die Franzosen Europa und der Welt keinen neuerlichen „Trump-Moment“ bescheren. Dann könnte aus dem Kapitalfluss in Richtung Deutschland nämlich schnell ein reißender Strom werden.
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Fast jeder zweite Deutsche weiß Umfragen zufolge, dass das Risiko, sich bei einem Unfall im Haushalt zu verletzen, „groß“ bzw. „sehr groß“ ist. Richtiger wäre eigentlich „sehr, sehr, sehr groß“ – denn pro Jahr kommen in Deutschland rund 10.000 Personen bei Stürzen im Haushalt zu Tode. Das sind circa dreimal so viele Opfer, wie Verkehrsunfälle kosten.
Dennoch wird Prävention bei den meisten Menschen nicht großgeschrieben – und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen verzichten vier von zehn Deutschen auf Leitern oder Tritte, wenn sie im Haushalt etwas weit über Kopfhöhe erledigen. Auch von den besonders gefährdeten über 60-Jährigen nehmen 29 Prozent lieber, was gerade da ist, Hocker, Schrank, Tisch oder Regal.
Zum anderen ist die Zahl der Unfallversicherungen seit Jahren rückläufig. Seit 2005 fiel der Policenbestand von über 29 Millionen auf unter 26 Millionen (2016). Dabei sind Unfälle im privaten Bereich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, so dass die Betroffenen im Fall der Fälle finanziell „im Regen stehen“.
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Dass Bausparkassen an den in früheren Hochzinszeiten abgeschlossenen Verträgen zu knabbern haben, ist allgemein bekannt. Die Praxis, die „Altlasten“ nach Ablauf von zehn Jahren seit Zuteilungsreife zu kündigen, hat sich mittlerweile mit dem Segen des Bundesgerichtshofs durchgesetzt. Das gleiche Schicksal könnte nun jedoch auch jüngeren Bausparverträgen bevorstehen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die erste deutsche Bausparkasse angekündigt, sich mit einem juristischen Kniff von jüngeren, aber immer noch vergleichsweise hochverzinsten Verträgen trennen zu wollen. Dazu will sie sich auf eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ berufen, die durch die Zinspolitik eingetreten sei. Paragraf 313 BGB sieht vor, dass ein Vertrag gekündigt werden kann, wenn sich dessen Grundlagen in bei Abschluss unvorhersehbarer Weise geändert haben. Ob dieser Griff in die juristische Trickkiste gerichtlich Bestand hat und somit eine neuerliche Kündigungswelle anrollt, bleibt abzuwarten.
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Wer wesentliche Merkmale seiner Lebensversicherung vor Ablauf der Zwölfjahresfrist ändert, kann sich nicht auf eine steuerfreie Auszahlung verlassen. Für diese ist der änderungsfreie Ablauf von zwölf Jahren, in denen Beiträge gezahlt werden, Voraussetzung. Wird eine neue Laufzeit oder Versicherungssumme vereinbart, so wird die Uhr wieder auf null gestellt, da damit juristisch ein neuer Vertrag begründet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof kürzlich höchstrichterlich bestätigt.
Damit muss sich das klagende Ehepaar mit dem Steuerbescheid abfinden, den es angefochten hatte. Er bezog sich auf einen Vertrag, den die Eheleute 1981 abgeschlossen, 1989 in puncto Laufzeit und Versicherungssumme geändert und 1990 beitragsfrei gestellt hatten. Als 2001 die Auszahlung erfolgt war, wollte das zuständige Finanzamt das Steuerprivileg nicht anerkennen – wie nun klar ist, mit Recht.
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