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Auf welche Versicherungen sollten Immobilienbesitzer nicht verzichten?

19.10.2017 | Auf welche Versicherungen sollten Immobilienbesitzer nicht verzichten?

Der Kauf oder Bau einer Immobilie ist für die allermeisten Bundesbürger die größte Investition ihres Lebens. Nicht immer haben die Erwerber oder Bauherren dabei auch die Absicherung vollumfänglich im Blick. Risiken drohen von verschiedenen Seiten, und manche von ihnen können ans Eingemachte gehen. Sich dagegen zu schützen kostet in der Regel nicht viel und ist mit guter Beratung schnell erledigt. Unverzichtbar ist beispielsweise die private Haftpflichtversicherung. Rutscht etwa ein Passant auf dem vereisten Gehweg vor dem Haus aus, haftet dessen Besitzer. Wer Immobilien vermietet, braucht neben der privaten auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtpolice. Ist die Kreditrückzahlung gesichert? Auch für eine Berufsunfähigkeit (BU) oder den unerwarteten Tod des/der Hauptverdieners/-in sollte vorgesorgt werden, sonst droht der Verlust der eigenen vier Wände. Eine BU- und eine Risikolebensversicherung gehören daher ebenfalls zum Standard. Ganz oben auf der Prioritätenliste steht auch eine Wohngebäudeversicherung, die vor den Folgen von Feuer, Blitzeinschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden schützt. Wer einen Immobilienkredit will, muss eine solche Police nachweisen. Immer wichtiger wird auch eine Elementarschäden-Absicherung, die bei Hochwasser, Starkregen und Erdrutschen einspringt. Abgerundet wird das Immobilien-Schutzpaket durch eine Hausratversicherung.
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Die Roboter kommen – auch ins Portfolio?

17.10.2017 | Die Roboter kommen – auch ins Portfolio?

Staubsauger- und Rasenmäher-Roboter surren hierzulande bereits durch so manche Wohnung und so manchen Garten. In Japan ist die Robotisierung des Alltags schon viel weiter fortgeschritten; dort werden menschenähnliche Roboter bereits in der Altenpflege eingesetzt, während wolfsähnliche Kollegen die Wildschweine von den Reisfeldern vertreiben. In der Industrie sind Fertigungsroboter schon seit Langem rund um die Uhr im Dienst, und ganze Lagerhallen werden ohne menschliches Zutun bewirtschaftet. Der Robotik-Branche wird in den nächsten Jahren ein üppiges Wachstum prophezeit. Die Dynamik und Innovationskraft in diesem Markt ließ sich erst jüngst wieder auf der Industriemesse in Hannover bestaunen. Laut der Boston Consulting Group steht eine „Revolution“ bevor, bis 2025 werde die Branche jährlich um rund zehn Prozent wachsen. Über geeignete Fonds können auch Privatanleger daran partizipieren, denen ein Investment in Einzeltitel – berechtigterweise – zu riskant ist. In den letzten Jahren sind zahlreiche Fonds an den Start gegangen und haben zum Teil eine beeindruckende Performance gezeigt. Entsprechende Angebote gibt es beispielsweise von Candriam, Pictet, Bantleon und Axa Investment Managers.
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Angst vor Terror oder Flugzeugabstürzen? Berufsunfähigkeit ist gefährlicher!

06.10.2017 | Angst vor Terror oder Flugzeugabstürzen? Berufsunfähigkeit ist gefährlicher!

Wovor wir uns ängstigen und wovor nicht, hängt größtenteils vom Bauchgefühl ab. Und das lässt sich – insbesondere durch mediale Beeinflussung – auch schon mal auf Abwege locken. Wie das geschieht, untersuchen Wissenschaftler wie Horst Müller-Peters, Professor für Risikoforschung an der TH Köln. Mit seinem Team gleicht er unter anderem die größten Ängste der Deutschen mit dem realen Risiko ab. Fazit seiner Forschungen: Die Befürchtungen vor medial aufgeblasenen Risiken wie Terror oder Flugzeugabstürzen sind bei den meisten Menschen überzogen. So ist die Fahrt mit dem Auto zum Flughafen und zurück viel gefährlicher als der Flug selbst. Das Gleiche gilt für Großveranstaltungen: Das Risiko, auf dem Hin- oder Rückweg bei einem Unfall umzukommen, beträgt ein Vielfaches des Terrorrisikos. Zu den weithin unterschätzten Gefahren gehört auch die Berufsunfähigkeit: Sie rangiert bei den meisten Bundesbürgern weit unten auf der Liste der persönlichen Ängste. Das lässt sich auch am niedrigen Absicherungsniveau der Bevölkerung ablesen. Dabei wird mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig.
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Zusatzbeiträge der Krankenkassen gestiegen

26.09.2017 | Zusatzbeiträge der Krankenkassen gestiegen

15 gesetzliche Krankenversicherer haben sich im vergangenen Jahr Erhöhungen des Zusatzbeitrags vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen, wie dieses vor Kurzem berichtete. Den Zusatzbeitrag kann jede Kasse je nach individueller Finanzlage selbst festsetzen. Der Durchschnitt liegt derzeit bei 1,1 Prozent. So viel zahlen insgesamt 9,7 Millionen Versicherte von 17 Kassen. 13,6 Millionen Mitglieder von 22 Kassen müssen dagegen tiefer in die Tasche greifen, da ihr Zusatzbeitrag über dem Schnitt liegt. „Die Zahl der Krankenkassen mit überdurchschnittlichem Zusatzbeitragssatz hat damit weiter zugenommen“, resümiert das Bundesversicherungsamt. Um das Bild komplett zu machen: Weniger als 1,1 Prozent zahlen aktuell 10,7 Millionen Versicherte, die sich auf 26 Krankenkassen verteilen. Für das Jahr 2016 vermeldeten 39 Kassen einen Überschuss und ebenso viele einen Verlust. Insgesamt aber steht ein Plus von rund 500 Millionen Euro unterm Strich, während es 2015 noch ein Minus von 1,1 Milliarden war. Das spricht für eine Atempause.
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Smart-Home-Technologie sorgt für durchschnittlich höhere Blitzschäden

12.09.2017 | Smart-Home-Technologie sorgt für durchschnittlich höhere Blitzschäden

Ein „intelligentes“ Haus bietet viele Vorteile, daher werden Smart-Home-Technologien wie Jalousien-, Licht- oder Heizungsregelung per App mehr und mehr zum Standard. Es gibt aber auch einen Nachteil: die oft kilometerlange Verkabelung. Sie hat das Potenzial, den Schaden bei Blitzschlag und Überspannung zu vergrößern. Zumindest vermutet der Versicherer-Gesamtverband GDV die zunehmende Verbreitung dieser Technologien hinter dem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme, wie der jüngst veröffentlichten GDV-Blitzbilanz 2016 zu entnehmen ist. Ihr zufolge ging die Zahl der Versicherungsschäden durch Blitzschlag und Überspannung zwar gegenüber dem Vorjahr um rund 50.000 auf circa 300.000 zurück. Weniger stark sank aber die Gesamtschadenssumme, nämlich von 240 auf 210 Millionen Euro. Daraus resultiert der höhere durchschnittliche Schaden. Wer eine gute Wohngebäudeversicherung hat, muss sich darum aber nicht bekümmern.
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Worauf bei der Auswahl einer Pflegetagegeld-Versicherung zu achten ist

05.09.2017 | Worauf bei der Auswahl einer Pflegetagegeld-Versicherung zu achten ist

Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt eine beträchtliche Finanzierungslücke, die von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu schließen ist. Eine private Pflegevorsorge ist daher, wenn man nicht über nennenswertes Vermögen verfügt, unabdingbar – zum Beispiel mit einer Tagegeldversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall fortlaufend einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag, dessen Höhe in der Regel vom Pflegegrad (PG) abhängt. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Tarifmodellen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Worauf kommt es an, welche Kriterien sollte man mit seinem Berater anlegen? Meist ist die Höhe des Pflegetagegeldes prozentual nach PG gestaffelt, mit 100 Prozent in PG 5. Dieser Höchstsatz sollte für stationäre Pflege auch in den PG 2–4 gelten, zudem ist ein hoher Satz für ambulante Pflege in PG 4 günstig. In der Regel werden dynamisch steigende Beiträge vereinbart, hier können Widerspruchsmöglichkeiten gefragt sein. Zudem sollte es die Option auf Leistungsdynamik geben, damit man den Schutzumfang später noch erweitern kann. Vorteilhaft kann es auch sein, eine Option auf temporäre Beitragsfreistellung einzuschließen, so dass man im Falle von Arbeitslosigkeit oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht gleich kündigen muss. Die Anzeige der Pflegebedürftigkeit beim Versicherer sollte möglichst lange rückwirkend erfolgen können.
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Mehr Klarheit: Gesetzgeber ändert Regeln für Lebensversicherungs-Standmitteilungen

17.08.2017 | Mehr Klarheit: Gesetzgeber ändert Regeln für Lebensversicherungs-Standmitteilungen

Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherer ins Haus flattern, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten. Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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Reha verweigert? So können Kassenpatienten ihr Recht durchsetzen

08.08.2017 | Reha verweigert? So können Kassenpatienten ihr Recht durchsetzen

Die gesetzlichen Krankenkassen schmettern rund jeden fünften Antrag auf Reha und Vorsorge ab. Ob es sich um eine AOK, eine Betriebs- oder Ersatzkasse handelt, macht dabei keinen merklichen Unterschied. Nur die wenigsten Versicherten wehren sich gegen eine solche Ablehnung – vermutlich aufgrund der naheliegenden Vermutung, dass man gegen die hochgerüsteten Rechtsabteilungen der Versicherer als einzelne Privatperson wenig ausrichten könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch.  Tatsächlich führt ein Widerspruch nämlich je nach Kassenart in bis zu zwei Dritteln der Fälle schon zum Erfolg, über alle Kassen hinweg stehen die Chancen besser als 50 Prozent. Und man muss kein Jurist sein und auch keinen anheuern, um den Widerspruch anzumelden. Nach einer Ablehnung widerspricht man zunächst in aller Kürze, um die Frist einzuhalten; dafür reicht ein kurzes, formloses Anschreiben, ohne Begründung. Dabei fordert man das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) an, auf das die Ablehnung zurückgeht. Auf dieser Grundlage kann der Arzt, der die Reha verordnet hat, seine Erläuterungen verfeinern und ausbauen, um sie dann der Krankenkasse als Begründung vorzulegen. Oft hilft auch ein Telefonat mit der Kasse. Bleibt diese bei ihrem Nein, kann man sich noch an den Widerspruchsausschuss wenden. Erst danach würden Kosten anfallen, wenn man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen würde und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
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Darf der Lebenswandel die Höhe von Versicherungsbeiträgen beeinflussen?

01.08.2017 | Darf der Lebenswandel die Höhe von Versicherungsbeiträgen beeinflussen?

Seit einigen Jahren sind Versicherungstarife erhältlich, die für risikoarmes Verhalten einen Beitragsrabatt gewähren. Möglich machen dies digitale Technologien, die relevante Daten der Versicherten kleinteilig erheben und automatisiert auswerten. Nachdem die Kfz-Sparte mit den sogenannten Telematiktarifen voranging, gibt es seit rund einem Jahr auch Angebote für Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die erforderlichen Nutzerdaten werden unter anderem mit Wearables wie Fitnessarmbändern gewonnen. Kritik daran, vor allem wegen Datenschutzfragen, blieb nicht aus. Doch nun ist die staatliche Finanzaufsicht BaFin ebenfalls im Spiel. Die NRW-Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit wirft den entsprechenden Versicherern eine Entsolidarisierungs-Dynamik vor und hat die BaFin um eine Prüfung ersucht. Diese läuft noch; aus Versichererkreisen heißt es indes, dass die offizielle Erlaubnis kurz bevorstehe. Damit müssen die mehr als 100.000 Kunden, die bereits derartige Tarife abgeschlossen haben, wohl nicht um ihren Versicherungsschutz bangen.
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