Eine private Altersvorsorge ist gerade für Menschen mit niedrigerem Einkommen unabdingbar, um im Ruhestand nicht auf Grundsicherungsniveau zu fallen. Auch 50 oder 100 Euro im Monat können bei guter Anlage nach Jahrzehnten ein hübsches Zubrot abwerfen. Was aber ist eine „gute Anlage“?
Wie eine Auswertung des Bundesverbands Investment und Asset Management e. V. (BVI) zeigt, ist man mit einem Fondssparplan gut beraten. Und das gilt für alle Einkommensklassen und unabhängig vom Sparziel. Wer in den vergangenen 20 Jahren einen Fondssparplan mit Schwerpunkt auf deutschen Aktien mit monatlich 100 Euro bediente, kann sich über 6,5 Prozent Rendite freuen. Die Einzahlungssumme von 24.000 Euro hat sich damit mehr als verdoppelt.
Wer stattdessen die Sicherheit von Rentenfonds gegenüber dem (langfristig eher theoretischen) Verlustrisiko an der Börse bevorzugte, muss sich heute mit lediglich gut 8.000 Euro Rendite begnügen – denn Euro-Anleihen brachten im selben Zeitraum nur gut 3 Prozent p. a. ein. Fondssparpläne lassen sich bereits ab 25 Monatsbeitrag abschließen.
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Seit Einführung der Riester-Rente reißen die Diskussionen um das Altersvorsorgeprodukt nicht ab. Im Wesentlichen monieren die Kritiker, dass die Riester-Angebote zu kompliziert und zu teuer seien. CSU-Chef Horst Seehofer erklärte das Modell gar für „gescheitert“. Fachleute betrachten die Sache dagegen differenzierter. Aber auch von ihnen räumen die meisten ein, dass eine Entschlackung der Produkte und der Produktlandschaft sinnvoll wäre.
Dieses Ziel haben die Versicherer nun ins Visier genommen: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) möchte noch vor der Sommerpause einen Standardvertrag präsentieren. Er soll das Riestern nicht nur einfacher, sondern auch preiswerter machen. So sollen Bürger und Politik endgültig mit dem Produkt versöhnt werden.
Dessen ungeachtet gibt es einen neuen politischen Vorstoß aus Hessen für eine kapitalmarktbasierte, staatlich organisierte „Deutschlandrente“. Auch im Koalitionsvertrag der GroKo wird eine Riester-Verbesserung gefordert.
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Die Liebe der Deutschen zum Sparbuch ist unverbrüchlich, Niedrigzinsen hin oder her. Im internationalen Vergleich lassen die Bundesbürger dadurch jede Menge Renditepotenzial liegen. Mehr noch: Durch die Inflation nimmt die Kaufkraft des Ersparten ab. Denn aktuell gibt es auf Tagesgeld, Festgeld und Spareinlagen durchschnittlich mickrige 0,2 Prozent Zinsen. Die Inflation liegt deutlich darüber, nämlich bei rund 1,5 Prozent. Wer sein Geld auf dem Sparbuch parkt, muss also mit einer realen Negativverzinsung von 1,3 Prozent leben.
Allein im ersten Quartal 2018 haben die Deutschen so 7,1 Milliarden Euro oder 86 Euro pro Kopf eingebüßt. Seit 2010 kosteten die Niedrigzinsen – in Kombination mit ertragsschwachen festverzinslichen Spareinlagen – jeden Bürger im Schnitt 999 Euro.
Diese Bilanz könnte deutlich besser aussehen, wenn die Scheu vor den Kapitalmärkten geringer ausgeprägt wäre. Diese ist insofern unberechtigt, als seriöse Aktieninvestments sich langfristig bisher noch immer ausgezahlt haben, auch wenn es zwischenzeitlich zu Abschwüngen kommen kann. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Anlageprodukte, welche die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge garantieren und zusätzlich die Partizipation an renditestarken Kapitalmarktinvestments ermöglichen.
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Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.
Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.
Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.
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Eine Betriebsrente zu installieren war bisher für viele Arbeitgeber in Niedriglohnbranchen wie Gebäudereinigung und Gastronomie keine wirkliche Option. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Anfang des Jahres hat sich das geändert: Die Arbeitgeber erhalten nun für Beschäftigte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich einen 30-prozentigen staatlichen Zuschuss zu Betriebsrentenbeiträgen. Diese müssen zwischen 240 und 480 Euro jährlich betragen, womit sich der Zuschuss pro Beschäftigtem und Jahr auf 72 bis 144 Euro beläuft. Damit sinkt die Hürde vor der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung, mit der sich Arbeitgeber nicht zuletzt im Ringen um Arbeitskräfte profilieren können.
Auch für die Arbeitnehmer wird die Betriebsrente lohnenswerter. Für viele Geringverdiener bestand bisher das Problem, dass ihre gesetzliche Rente voraussichtlich unter dem Grundsicherungsniveau liegt und eine Betriebsrente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet würde. Mit dem BRSG gibt es die Betriebsrente nun bis einer Höhe von 100 Euro ohne Abzüge bei der Grundsicherung. Über diese Grenze hinaus sind 30 Prozent anrechnungsfrei, allerdings nur bis zur Hälfte der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 416 Euro monatlich).
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Über 50.000 Investoren blicken derzeit gebannt nach München. Dort hat der deutsche Marktführer für Container-Investments, P&R, nach über 40 Jahren am Markt Insolvenz anmelden müssen. Sein Geschäftsmodell bestand darin, Schiffscontainer an Anleger zu verkaufen und dann für diese an Reedereien zu vermieten. Nach einigen Jahren erwarb P&R die Container dann zu im Vorhinein festgelegten Preisen zurück. Allein im vergangenen Jahrzehnt hat das Unternehmen nach eigenen Angaben Container im Wert von sieben Milliarden Euro an seine Investoren veräußert.
Aktuell stehen rund dreieinhalb Milliarden Euro im Feuer. Offenbar hat das Unternehmen jahrelang mehr Miete und höhere Rückkaufpreise ausgeschüttet, als der von Aufs und Abs geprägte Schifffahrtsmarkt hergibt. Nun haben Insolvenzverwalter übernommen, verschaffen sich einen Überblick und versuchen, die vorhandenen Assets im Sinne der Anleger möglichst lukrativ zu verwerten – was lange Zeit dauern kann. Für betroffene Investoren haben sie eine Informationsseite eingerichtet.
Hinsichtlich der Summe, die auf dem Spiel steht, stellt dieser Anlageskandal seine „Vorgänger“ in den Schatten. So hatten die Prokon-Anleger 1,4 Milliarden Euro investiert, während es bei S&K 240 Millionen Euro waren.
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Laut einer aktuellen Umfrage haben knapp 30 Prozent der unter 30-Jährigen in Deutschland Angst vor dem Alter – und zwar keineswegs wegen der erwartbaren gesundheitlichen Gebresten, sondern wegen der überaus düsteren finanziellen Aussichten. Über alle Altersgruppen hinweg teilen 18 Prozent dieses ungute Gefühl. Mehr als doppelt so vielen, nämlich 40 Prozent, bereitet konkret die Frage der Ruhestandsfinanzierung Sorgen. Und mehr als jeder Zweite geht davon aus, sich in späteren Jahren finanziell einschränken zu müssen. Im Osten ist dieser Anteil tendenziell höher, im Süden geringer.
Da überrascht es kaum, dass es eine relativ hohe Zustimmung zu einer obligatorischen privaten Altersvorsorge gibt: 25 Prozent wünschen sich eine staatliche Verpflichtung zum Sparen für den Ruhestand. Noch deutlich mehr Menschen gehen davon aus, dass diese Pflicht in den nächsten zehn Jahren ins Gesetzbuch geschrieben wird: 53 Prozent.
Aktuell legen 56 Prozent der unter 30-Jährigen gar nichts oder weniger als 50 Euro monatlich zurück. Bei den 31- bis 50-Jährigen sorgt immerhin gut jeder zweite mit mehr als 100 Euro pro Monat fürs Alter vor.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, eine Berufsunfähigkeits-(BU)-Police bekomme man sowieso nur, wenn man jung und gesund sei und bestenfalls einer Bürotätigkeit nachgehe. Wer zum Beispiel auf dem Bau arbeitet, habe eh keine Chance.
Dass dem nicht so ist, zeigt eine aktuelle Statistik des Versicherer-Gesamtverbands. Dessen Analysten haben Daten aus dem Jahr 2015 ausgewertet, die mehr als drei Viertel des gesamten Marktes widerspiegeln. Demnach wurden nur 4 Prozent der BU-Anträge abgelehnt. 3 von 4 Anträgen gingen „glatt“ – ohne Leistungsausschlüsse oder Prämienaufschläge – durch. Bei 12 Prozent unterbreiteten die Versicherer ein Angebot mit Ausschlüssen, bei 3 Prozent mit Aufschlägen. Beides zusammen kam nur bei 1 Prozent vor. Die restlichen 5 Prozent der Interessenten haben sich nach der Antragstellung nicht mehr zurückgemeldet.
Diese Zahlen belegen: Nicht mal jeder 20. BU-Antrag wird von den Versicherern abgelehnt. Die oben zitierten Gerüchte können damit als widerlegt gelten.
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Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet der Pilot mit seinem Vermögen.
Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom Haftpflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.
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