… dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“.
Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländern von diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.
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Die finanzielle Ausstattung der deutschen Lebensversicherer hat einen Sprung nach oben verzeichnet. Ablesen lässt sich dies an der sogenannten Solvenz- oder Bedeckungsquote. Sie ist gemäß dem europäischen Regelwerk Solvency II eine zentrale Kennziffer für die Stabilität und „Sturmfestigkeit“ der Anbieter. An ihrer Aussagekraft und Vergleichbarkeit werden von Experten zwar starke Zweifel geäußert. Dennoch lässt sie zumindest Trends erkennen.
Und der Trend ist in diesem Fall deutlich: Im vierten Quartal stand laut Versichererverband GDV im Schnitt eine Solvenzquote von 383 Prozent zu Buche; ein Jahr zuvor waren es 344 Prozent. Anders als die Lebensversicherer traten die Schadens- und Unfallversicherer in puncto Bedeckungsquote auf der Stelle: Bei ihnen stieg die Kennziffer von 286 auf 287 Prozent.
Insgesamt weist die deutsche Assekuranz im europäischen Vergleich eine deutlich überdurchschnittliche Bedeckungsquote aus. Während das Mittel bei 229 Prozent liegt, kommen die deutschen Versicherer spartenübergreifend auf 331 Prozent.
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Das deutsche Gesundheitssystem mag seine Schwächen haben, gehört aber dennoch zu den besten der Welt. Das wird den Patienten vor allem dann bewusst, wenn sie in einem anderen Land schwer erkranken oder einen Unfall erleiden. In einem solchen Fall kann es über Wohl und Wehe entscheiden, schnell in den Genuss der deutschen Versorgungsstandards zu kommen.
12.900 Mal hat der ADAC im vergangenen Jahr Krankenrücktransporte in die Heimat organisiert. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 6 Prozent. Der größte Teil dieses Anstiegs dürfte auf die stetig wachsende Auslandsreisetätigkeit der Deutschen zurückgehen. Allerdings: Nicht alle, die wollen, können auch. Ein Krankenrücktransport ist äußerst kostspielig und wird im Regelfall nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wer nicht Zehntausende Euro aus eigener Tasche zahlen kann, muss also mit der medizinischen Versorgung im Reiseland vorliebnehmen. Ein fachgerechter Rücktransport von den Kanarischen Inseln kann bis zu 45.000 Euro kosten, aus Fernost werden schon mal weit über 100.000 Euro fällig. Wer im Falle des Falles lieber im Heimatland medizinisch versorgt werden will, sollte rechtzeitig eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen.
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Im Koalitionsvertrag hat die GroKo eine „doppelte Haltelinie“ für die gesetzliche Rente vereinbart: Das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent sinken, der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Fachleute halten dieses Ziel – angesichts der unaufhaltsamen Überalterung der deutschen Gesellschaft – für mindestens sehr optimistisch, wenn nicht gar utopisch.
Diese Einschätzung haben nun Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München mit Zahlen untermauert. Ihnen zufolge müssten im Jahr 2030 bereits 45 Milliarden Euro an Steuermitteln zugeschossen werden, wenn die „doppelte Haltelinie“ steht. 2035 wären es 80 Milliarden, 2048 schließlich 125 Milliarden Euro. „Unbezahlbar“, so das Urteil der Experten um den Rentenforscher Axel Börsch-Supan. Die Zahlen zeigen erneut, dass die Bürger auf private und betriebliche Vorsorge angewiesen bleiben werden, wenn sie nicht im Alter drastische Einschnitte beim Lebensstandard hinnehmen wollen. Denn die Haltelinie wird nicht zu halten sein.
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Rund 54.000 Investoren sind hierzulande von der Pleite des Containerfinanzierers P&R betroffen, die damit bereits jetzt zu den großen Skandalen der deutschen Finanzgeschichte gehört. Noch sind viele Fragen offen. Ein in eingeweihten Kreisen gehegter Verdacht hat sich nun jedoch bestätigt: Wie der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in einer ersten Bestandsaufnahme mitteilte, gibt es eine erschreckende Diskrepanz zwischen den Verkaufs- und den Bestandszahlen. Von den vier deutschen P&R-Gesellschaften wurden rund 1,6 Millionen Container an die Anleger veräußert. Im Bestand finden sich derzeit jedoch nur circa 600.000.
Wie diese gewaltige Lücke zu erklären ist, möchte das Jaffé-Team nun schnell herausfinden. Zu dessen Pflichten zählt nämlich auch die Prüfung und Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Der mutmaßlich Hauptverantwortliche für die auseinanderklaffenden Zahlen, der langjährige Geschäftsführer, ist allerdings 2016 überraschend verstorben. Jaffés Empfehlung an die aufgebrachten Anleger lautet weiterhin: abwarten und in Ruhe den Fortgang des Verfahrens verfolgen.
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Erfreuliche Nachricht in Sachen öffentlicher Sicherheit: Insgesamt ging die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche 2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück, laut Versichererverband GDV im Mittel um 15 Prozent. Damit waren rund 120.000 Fälle zu verzeichnen. Die Schadensaufwendungen lagen sogar um rund 23 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Wie hoch das Risiko ist, hängt allerdings stark vom Wohnort ab. Besonders sicher wohnt man in Bayern, wo circa ein Einbruch pro 1.000 Haushalte verzeichnet wurde (minus 19 Prozent gegenüber Vorjahr). In Bremen betrug die Quote dagegen 7,3 zu 1.000, obwohl auch dort die Gesamtzahl um über 15 Prozent zurückging. Hotspots sind ebenfalls die beiden weiteren Stadtstaaten: In Hamburg wurden 5,9 und in Berlin 4,4 versicherte Einbrüche pro 1.000 Haushalte gezählt. Gleichauf mit der Hauptstadt liegt Nordrhein-Westfalen mit 4,5. Neben Bayern lebt es sich auch in Thüringen (1,3), Mecklenburg-Vorpommern (1,4), Baden-Württemberg (1,6) und Sachsen (1,9) in dieser Hinsicht am unbesorgtesten.
Dieses statistische Risiko spielt auch bei der Prämienkalkulation von Hausratversicherungen eine Rolle – da unter anderem Schäden durch Einbruchdiebstahl mitversichert sind, zahlt man an risikoarmen Orten geringere Beiträge.
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Obwohl die 18- bis 24-Jährigen nur 7,7 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen, stammen 13,6 Prozent der Straßenverkehrstoten aus dieser Altersgruppe. Von den Verletzten sind es sogar 16,5 Prozent. Dass die jungen Fahrer so desaströs überrepräsentiert sind, geht auf eine Mischung aus mangelnder Erfahrung und jugendlichem Leichtsinn zurück. Und dieser scheint nicht so einfach zu zügeln zu sein, wie eine erste Telematik-Datenauswertung eines großen Kfz-Versicherers jetzt ergab.
In den seit einigen Jahren erhältlichen Telematik-Tarifen bekommen die Kfz-Halter einen Prämienrabatt, wenn sie eine vernünftige Fahrweise nachweisen. Dies geschieht mittels einer kleinen (Telematik-)Box im Auto, die Daten zum Fahrverhalten aufzeichnet. Auf deren Basis wird ein Score-Wert errechnet und dem Versicherer mitgeteilt.
Das Erstaunliche: Auch junge Fahrer mit Telematik-Tarifen treten sehr häufig ungehemmt aufs Gaspedal, wie die Auswertung von rund 27 Millionen Fahrerdaten erbrachte. Vor allem zwischen ein und vier Uhr nachts wird die Vorsicht gern vollends suspendiert. Ob die jungen Raser die permanente Telematik-Überwachung schlicht vergessen oder bewusst auf den möglichen Beitragsnachlass verzichten, ist nicht bekannt.
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Einst wurden sie als erzsichere Geldanlagen und optimale Altersvorsorge verkauft: langfristige Spar- und Bausparverträge der Sparkassen. Die hohe Garantieverzinsung ist den Bankmanagern in den heutigen Niedrigzinszeiten jedoch ein Dorn im Auge. Im Zuge von Kostensenkungen auf breiter Front werden immer mehr Kunden die Verträge einfach gekündigt. Vor allem sächsische Sparkassen machten in jüngerer Zeit damit Schlagzeilen, aber auch andere Kreditinstitute verfolgen diese Taktik.
Als Entschädigung steht beispielsweise den Kunden der Sparkasse Bautzen das Angebot offen, ein Sparbuch mit 1,1 Prozent Zinsen zu eröffnen. Das ist zwar deutlich mehr als derzeit bei Sparbüchern üblich, aber auch deutlich weniger als in den Ursprungsverträgen vereinbart. Zudem darf nur das alte Vertragsvermögen auf die neuen Sparbücher übertragen werden, weitere Einzahlungen sind nicht möglich.
Verbraucherschützer monieren, dass das „Prinzip der Vertragstreue“ mit den Kündigungen infrage gestellt werde. Mehrere Klagen gegen Sparkassen laufen aktuell, abschließende Urteile wurden noch nicht gefällt.
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Viele Menschen haben das Gefühl, das Leben in der modernen Hochleistungsgesellschaft werde immer „schneller“ und damit anstrengender. Die Folge: Stress, Burn-out und andere psychische Belastungen nehmen zu. Das zeigt sich auch in den Statistiken zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Seit Jahren sind seelische Probleme auf dem Vormarsch. Die neuesten Zahlen, die der Versichererverband GDV jüngst für 2016 vorlegte, unterstreichen diesen Trend – und zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.
Bei 35,4 Prozent der Frauen, die berufs- oder erwerbsunfähig werden, liegt die Ursache in der Psyche. Bei Männern sind es „nur“ 25 Prozent, wenngleich seelische Probleme auch hier auf Rang eins der Ursachen stehen. Insgesamt ergibt das 29 Prozent aller Betroffenen. Auf Rang zwei folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 18,4 Prozent. Hier sind Männer (20,9) stärker betroffen als Frauen (14,4). Anders sieht es wieder bei den Krebserkrankungen aus, die insgesamt auf 18 Prozent kommen: Bei 23 Prozent der Frauen und 14,8 Prozent der Männer sind sie für Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit verantwortlich. Unfälle sind bei 11,5 Prozent der Männer und nur 5,1 Prozent der Frauen der Auslöser.
Insgesamt muss mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters die Erwerbstätigkeit einstellen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge wird daher auch von Verbraucherschützern dringend empfohlen – denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
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