Sparen die Deutschen falsch? Diese Frage stellt sich, wenn man verschiedene Länder und ihre Sparergebnisse vergleicht. Mit ihrem Einkommen und ihrer Sparquote zählen die Deutschen zu den Spitzenreitern in Europa. So betrug das Medianeinkommen 2016 rund 35.500 Euro (Median bedeutet: Eine Hälfte der Haushalte hatte ein höheres, die andere ein niedrigeres Einkommen). In Frankreich waren es 30.500, in Italien 25.000 und in Griechenland 17.000 Euro. Ebenfalls weit über dem Durchschnitt rangiert die Sparquote hierzulande, die ungefähr bei 17 Prozent liegt.
Anders sieht es jedoch aus, wenn man sich das Medianvermögen pro Kopf ansieht: Hier hinken die Deutschen mit 60.800 Euro deutlich hinterher, sogar die krisengeplagten Griechen kommen auf einen höheren Betrag, nämlich 65.100 Euro. Franzosen verbuchen 113.300, Italiener 146.200, Spanier 159.600 Euro.
Dieses Missverhältnis legt den Schluss nahe, dass die gesparten Mittel nicht effektiv – also rentabel – angelegt werden. Experten raten zu mehr Sachwerten wie Immobilien und vor allem zu mehr Börsenengagement.
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Auch wenn der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben ist, haben diese doch gewisse Freiheiten bei zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an, für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherten, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein, die Kosten selbst zu stemmen.
Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, die Leistung komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können.
Falls auch in Deutschland die Homöopathie-Kostenübernahme generell entfällt, gibt es für die betroffenen Kassenpatienten (ebenso wie für solche, deren Kassen ohnehin keine Kostenerstattung leisten) eine Alternative: eine private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen, die auch für homöopathische Therapien aufkommt.
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Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen.
Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen.
Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – der persönliche Finanzberater hilft dabei gern.
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Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
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Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Der persönliche Versicherungsmakler hilft gern weiter.
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Rund die Hälfte des Kapitals, das deutsche Anleger in Fonds gesteckt haben, entfällt auf Multi-Asset-Fonds. Damit sind die Mischfonds hierzulande so beliebt wie in keinem anderen europäischen Land. Ihre Stärke liegt in der Flexibilität, je nach Marktlage zwischen verschiedenen Assets wie Aktien, Anleihen oder Währungen umschichten zu können.
Wie eine Auswertung des Finanzanalyseunternehmens Morningstar zeigt, half das im vergangenen Jahr allerdings auch nicht besonders. Selbst die sehr offensiv ausgerichteten Fonds kamen im Schnitt nur auf eine Minirendite von 0,6 Prozent, alle anderen rutschten ins Minus. Auch die hochflexiblen Mischfonds, die als „Königsdisziplin“ gelten, mussten mit durchschnittlich minus 1,2 Prozent Federn lassen. Ihr Problem: Es gab im vergangenen Jahr kaum Assets, die eine ordentliche Rendite abwarfen.
Für das laufende Jahr sind die Fondsmanager im Allgemeinen optimistischer. Schwankungen werden zwar erwartet, da Konjunkturrisiken wie Brexit, Handelskonflikte und Schuldenkrisen weiterhin auf der Tagesordnung stehen. Doch ein vergleichbar schlechtes Börsenjahr wie 2018 wird gemeinhin nicht erwartet.
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Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
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In der andauernden Niedrigzinsphase fällt es vielen Lebensversicherern schwer, die in früheren Zeiten zugesagte Verzinsung zu erwirtschaften. Für einige der Anbieter lautet ein Ausweg: „Run-off“, also der Verkauf riesiger Versicherungsbestände an sogenannte Abwickler. Obwohl die vertraglich fixierten Ansprüche der Versicherten dabei geschützt sind, verunsichern solche Bestandsverkäufe viele Kunden. Aktueller Fall: die Veräußerung von rund vier Millionen Policen der Generali an den Abwickler Viridium.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun mit einem Forderungspapier reagiert, das im Wesentlichen fünf Kriterien für eine faire – das Verbrauchervertrauen erhaltende – Abwicklung formuliert:
Bei einer Einstellung des Neugeschäfts sollten Versicherer ihre Kunden zeitnah gründlich informieren.
Bei einem geplanten Bestandsverkauf sollte ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
Wechselt ein Run-off-Versicherer den Besitzer, sollten die an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne ohne Zeitbegrenzung für die Nachhaftung bereitgehalten werden.
In den veräußerten Versicherungsbeständen sollte für eine Übergangszeit (5 bis 10 Jahre) eine Interessenvertretung der Kunden installiert werden.
Mindestens 90 Prozent der Kostenüberschüsse sollten den Versicherten zugutekommen.
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Die Klagen über zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verbraucherrechtsverstöße hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen unterhält.
Das Kartellamt hält regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.
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