Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.
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Die anhaltende Corona-Pandemie und einige kostspielige Gesetzesänderungen stellen die gesetzlichen Krankenversicherer vor gravierende Finanzprobleme: Ein Minus von 19 Milliarden Euro droht ihnen bis zum nächsten Jahr. „Die Lage ist tatsächlich dramatisch“, räumte der Chef der Techniker Krankenkasse Jens Baas kürzlich im „Handelsblatt“ ein. Der Verwaltungsratsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Uwe Klemens warnt, dass das Defizit durchaus höher ausfallen könnte: „Bereits heute ist absehbar, dass sich die Schere zwischen den sich pandemiebedingt ungewiss entwickelnden Einnahmen und den dynamisch steigenden Ausgaben weiter öffnet.“
Wenn diese Finanzierungslücke von den Mitgliedern geschlossen werden soll, müsste der Beitragssatz auf einen Schlag um 1,3 Prozentpunkte zulegen. Ein solcher, nie dagewesener Beitragssprung wäre politisch kaum zu vermitteln. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung noch keine Hilfsmaßnahmen wie im vergangenen Jahr angekündigt, um die Beitragszahler zu entlasten. Auch im Bundeshaushalt 2022 finden sich keine Stützungsmaßnahmen für die darbenden Krankenkassen. Selbst wenn noch welche beschlossen werden, müssen sich die gesetzlich Versicherten auf steigende Prämien einstellen.
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen wertet seit einem Vierteljahrhundert alljährlich die Tariflandschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus. Im Fokus stehen dabei Bedingungen (40 Prozent der Gesamtnote), Kompetenz (30), Beitragsstabilität (20) und Antragsfragen (10). In diesem Jahr standen ganze 566 Tarife bzw. Tarifkombinationen auf dem Prüfstand.
Wie zuletzt regelmäßig zeigt sich auch diesmal, dass die vermehrte Transparenz auf dem Markt für kontinuierliche Optimierung sorgt. So wurden 406 analysierte Tarife/Tarifkombinationen mit der Höchstbewertung von fünf Sternen ausgezeichnet, das entspricht 71 Prozent.
Zudem wurden die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit registriert: Der Anteil psychischer Leiden, seit Jahren der Hauptauslöser, ist erneut gestiegen und liegt nun bei rund 32 Prozent, gefolgt von Skelett- (20) und Krebserkrankungen (18). Daraus folgt, dass es schon lange nicht mehr vor allem die körperlich strapaziösen Berufe sind, deren Ausübung bis zum Rentenalter schwerfällt. Obwohl mehr als einer von fünf Erwerbtätigen berufsunfähig wird, halten die meisten Bundesbürger das Risiko für sich selbst für vernachlässigbar. Verbraucherschützer betonen indes einmütig: Eine private BU-Versicherung benötigt praktisch jeder und jede Berufstätige, denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
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