Archiv: April 2018

Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

24.04.2018 | Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren. Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung. Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.
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Betriebsrente nun auch für Geringverdiener attraktiver

05.04.2018 | Betriebsrente nun auch für Geringverdiener attraktiver

Eine Betriebsrente zu installieren war bisher für viele Arbeitgeber in Niedriglohnbranchen wie Gebäudereinigung und Gastronomie keine wirkliche Option. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Anfang des Jahres hat sich das geändert: Die Arbeitgeber erhalten nun für Beschäftigte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich einen 30-prozentigen staatlichen Zuschuss zu Betriebsrentenbeiträgen. Diese müssen zwischen 240 und 480 Euro jährlich betragen, womit sich der Zuschuss pro Beschäftigtem und Jahr auf 72 bis 144 Euro beläuft. Damit sinkt die Hürde vor der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung, mit der sich Arbeitgeber nicht zuletzt im Ringen um Arbeitskräfte profilieren können. Auch für die Arbeitnehmer wird die Betriebsrente lohnenswerter. Für viele Geringverdiener bestand bisher das Problem, dass ihre gesetzliche Rente voraussichtlich unter dem Grundsicherungsniveau liegt und eine Betriebsrente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet würde. Mit dem BRSG gibt es die Betriebsrente nun bis einer Höhe von 100 Euro ohne Abzüge bei der Grundsicherung. Über diese Grenze hinaus sind 30 Prozent anrechnungsfrei, allerdings nur bis zur Hälfte der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 416 Euro monatlich).
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Container-Anleger bangen um Milliarden

05.04.2018 | Container-Anleger bangen um Milliarden

Über 50.000 Investoren blicken derzeit gebannt nach München. Dort hat der deutsche Marktführer für Container-Investments, P&R, nach über 40 Jahren am Markt Insolvenz anmelden müssen. Sein Geschäftsmodell bestand darin, Schiffscontainer an Anleger zu verkaufen und dann für diese an Reedereien zu vermieten. Nach einigen Jahren erwarb P&R die Container dann zu im Vorhinein festgelegten Preisen zurück. Allein im vergangenen Jahrzehnt hat das Unternehmen nach eigenen Angaben Container im Wert von sieben Milliarden Euro an seine Investoren veräußert. Aktuell stehen rund dreieinhalb Milliarden Euro im Feuer. Offenbar hat das Unternehmen jahrelang mehr Miete und höhere Rückkaufpreise ausgeschüttet, als der von Aufs und Abs geprägte Schifffahrtsmarkt hergibt. Nun haben Insolvenzverwalter übernommen, verschaffen sich einen Überblick und versuchen, die vorhandenen Assets im Sinne der Anleger möglichst lukrativ zu verwerten – was lange Zeit dauern kann. Für betroffene Investoren haben sie eine Informationsseite eingerichtet. Hinsichtlich der Summe, die auf dem Spiel steht, stellt dieser Anlageskandal seine „Vorgänger“ in den Schatten. So hatten die Prokon-Anleger 1,4 Milliarden Euro investiert, während es bei S&K 240 Millionen Euro waren.
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