Das Sturmtief „Friederike“, das am 18. Januar über Deutschland hinwegfegte, ist der zweitkostspieligste Wintersturm der letzten Jahrzehnte. Der deutsche Versicherer-Gesamtverband GDV geht in einer Hochrechnung von einem Schadensvolumen von einer Milliarde Euro aus. Nur „Kyrill“ schlug 2007 noch härter zu; damals mussten die Versicherer etwa doppelt so viel ausschütten wie infolge von „Friederike“.
Von deren Schäden entfällt rund ein Zehntel auf Kraftfahrzeuge, den Löwenanteil machen mit 900 Millionen Euro Sachschäden an Gebäuden aus. Diese Zahlen spiegeln allerdings nur die versicherten Schäden wider, das tatsächliche Schadensausmaß ist wesentlich größer. Denn zum einen verfügen bei Weitem nicht alle Immobilienbesitzer über eine Gebäudeversicherung. Und zum anderen werden Kfz-Sturmschäden nur im Rahmen einer Kasko- oder (eingeschränkt) Teilkaskopolice erstattet.
Nach „Sebastian“, „Xavier“, „Herwart“ und „Burglind“ war „Friederike“ bereits der fünfte nennenswerte Sturm in dieser Saison. Laut Meteorologen gab es früher zwar auch viele Stürme, deren Wucht war aber geringer. Im Zuge des Klimawandels wird erwartet, dass Extremwetterereignisse zunehmen.
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Je nach Alter und Beruf kann eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ordentlich Geld kosten. Verzichtbar ist sie deshalb aber nicht, da die staatliche Absicherung für diesen häufigen Fall – rund jeder fünfte Erwerbstätige wird vor dem Rentenalter berufsunfähig – völlig unzureichend ist.
Es gibt jedoch einige Stellschrauben, mit denen sich die Prämie merklich reduzieren lässt. So kann man beispielsweise prüfen, ob als Endalter nicht 65 statt 67 Jahre ausreicht – was durchaus einen happigen Prämienrabatt bewirken kann. Entsprechende finanzielle Rücklagen vorausgesetzt, kann man überdies mit dem Versicherer über eine Karenzzeit verhandeln. Die Rente würde dann erst nach deren Ablauf fließen. Auch das bringt einen merklichen Abschlag. Nicht ganz so hoch, aber über die Jahre ebenfalls attraktiv ist die Umstellung von monatlicher auf jährliche Zahlweise.
Der beste und wirksamste Hebel für eine günstige Berufsunfähigkeits-Police ist allerdings: der Abschluss in jungen Jahren.
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Private Krankenversicherungen dürfen das an ihre Versicherten gezahlte Krankentagegeld nicht mit der Begründung reduzieren, dass das Versicherteneinkommen niedriger liegt als bei Vertragsschluss. Diese Praxis war lange Jahre üblich, auch wenn der Versicherte entsprechend höhere Prämien für sein Krankentagegeld geleistet hatte. 2016 schließlich verbot der Bundesgerichtshof derartige Klauseln.
Offenbar finden sie sich jedoch bis heute in manchen Verträgen. Sieben private Krankenversicherer wurden deshalb kürzlich vom Bund der Versicherten (BdV) abgemahnt, der allerdings keine konkreten Unternehmen benannte. Die Reaktion auf die Abmahnungen bezeichnet der BdV als „nicht akzeptabel“. Während manche Versicherer gar nicht reagierten, hätten andere zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, diese aber zu ihren Gunsten formuliert. Daher prüfe der BdV nun weitere rechtliche Schritte. Privatversicherte, deren Krankentagegeld mit der oben genannten Begründung gekürzt werden soll, müssen dies jedenfalls grundsätzlich nicht hinnehmen.
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Große Hoffnungen – oder je nach Sichtweise: Befürchtungen – wurden an den digitalen Direktvertrieb von Versicherungen geknüpft. Schließlich gehören mehr und mehr Kunden zu den „Digital Natives“, sind also mit dem Internet als selbstverständlichem Alltagsinstrument aufgewachsen.
Wie jedoch eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson für den Bereich Lebensversicherung (LV) zeigt, wollen die Kunden gar nicht in Massen über Vergleichsportale und bei Online-Direktversicherern abschließen. Vielmehr erlebte dieser Vertriebsweg jüngst einen „dramatischen Einbruch“, wie Studienleiter Ulrich Wiesenewsky zusammenfasst. Der Direktversicherer-Anteil am LV-Neugeschäft schrumpfte gegenüber dem Vorjahr um ein sattes Viertel. In den letzten drei Jahren ging er damit um 40 Prozent zurück.
Die Studienautoren haben auch eine schlüssige Erklärung für die Online-Zurückhaltung der Kunden parat: „In der Lebensversicherung müssen Produkte meist ein Leben lang halten und die Angebote sind komplex und erklärungsbedürftig.“
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Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die SPD die sogenannte Bürgerversicherung zur Bedingung für den Eintritt in eine neuerliche Große Koalition macht. Die Union sträubt sich gegen die Idee. Was würde die Einführung einer einheitlichen Krankenversicherung für alle bedeuten?
Ein Hauptgrund für die SPD-Forderung liegt in der Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten, die von vielen Menschen als ungerecht empfunden wird. Damit wäre es allerdings bei einer Bürgerversicherung nicht vorbei. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen: Wer es sich leisten kann, schließt eine Zusatzversicherung ab, zum Beispiel für Chefarztbehandlung. Dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden würde es allerdings entgegenkommen, dass viele (gut verdienende) Privatpatienten höhere Beiträge zahlen müssten als heute.
Auf der anderen Seite würde sich für viele, vor allem ältere Privatpatienten, denen ihre Versicherungsprämien zu hoch sind, eine Wechselmöglichkeit in die Bürgerversicherung eröffnen. Und dass die privaten Prämien steigen würden, kann als sicher gelten, da keine jungen, gesünderen Kunden mehr ins Versichertenkollektiv nachrücken könnten. Nicht steigen, sondern eher sinken würde dagegen das Versorgungsniveau, wie die Ärzteschaft warnt: Privatpatienten bringen den Praxen durchschnittlich mehr ein und finanzieren damit überproportional beispielsweise die Ausstattung. Von den Hightech-Geräten und -Verfahren profitieren am Ende aber alle Patienten.
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