Corona – Versicherungsinformation
Unternehmer und Unternehmerinnen können die finanzielle Folgen aus einer Betriebsschließung durch eine entsprechende Klausel in der Geschäftsversicherung versichern. Diese ist jedoch auf benannte Branchen begrenzt. Dazu zählen beispielsweise der Lebensmittelhandel, Gastronomie, Hotels und Pflegeheime.
Für weitere Branchen bieten Versicherungsgesellschaften separate Betriebsschließungsversicherungen an. Diese sind jedoch bis auf weiteres für den Neuabschluß ausgesetzt.
Einige Multi-Risk-Versicherungen verfügen über Klauseln in dem auch dort der Versicherungsschutz greifen kann. Eine weitere Möglichkeit bietet unter Umständen der Einschluß von “unbenannten Gefahren”.
Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen in der Regel über eine Praxisausfallversicherung. Diese leistet bei einem Sachschaden und auch bei einem Ausfall durch “Krankheit”.
Tipp: Prüfen Sie die Ersattungssätze der gesetzlichen Krankenkasse bei der Umlage (U1). Unter Umständen lohnt sich hier eine Erhöhung der Erstattungssätze vorzunehmen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.